Marode Schulen

Peter Conzelmann

Am 31. Oktober fanden in vielen deutschen Großstädten Demonstrationen junger Menschen statt, organisiert von einer Gruppe, die sich „Gen Z regelt“ nennt. Zu einem ihrer Hauptanliegen gehört das Thema „Bessere Bildung: mehr Geld für Schulen und Bildung statt Kürzungen.“ Dort wiederum im Fokus steht der teils erbärmliche Zustand, in dem sich viele Schulgebäude in Deutschland befinden. Selbst in wohlhabenden Kommunen sind bei dieser Infrastruktur Fenster und Dächer undicht, Fassaden porös, Installationen marode und Toiletten nur mit angehaltenem Atem nutzbar.

Keine Frage: Deutschlands Schulen sind baulich deutlich sanierungsbedürftig. Ein Zustand, der seit vielen Jahren bekannt ist und entsprechend den Kommunalpolitikerinnen und -politikern auf den Nägeln brennt, sich dabei jedoch in den allgemeinen Investitionsstau landauf, landab einreiht.

Der von den Kommunen bezifferte Sanierungsbedarf bei Schulgebäuden, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in ihrem „Kommunalpanel 2025“ meldet, liegt aktuell bei 67,8 Milliarden Euro. Das ist der größte Einzelposten des gesamten kommunalen Investitionsstaus in Deutschland, der um 15,9 Prozent auf 215,7 Mrd. EUR im Vergleich zum Vorjahr angewachsenen ist. Der Investitionsrückstand bei den Schulgebäuden bedeutet somit einen Anteil von 31,4 % des gesamten Investitionsstaus.

Die Schulen stehen somit an der Spitze des wachsenden Investitionsstaus, den die Kommunen bewältigen müssen, um ihre Infrastruktur in Qualität und Quantität wieder in einen adäquaten Zustand zu bringen. Gleichzeitig aber verzeichnen die Kommunen ein Rekorddefizit von 24,3 Milliarden EUR in ihren Haushalten. Rund ein Fünftel der Kommunen geben an, den Unterhalt ihrer Infrastruktur nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr leisten zu können, was den Sanierungsstau noch verschärfen dürfte.

Die Lage in verschiedenen Bundesländern

Betrachtet man die einzelnen Bundesländer, so stellt sich die Lage sehr unterschiedlich dar. Hier einige Beispiele, wobei sich aus verschiedenen Indikatoren wie kommunale Finanzkraft, langfristige Investitionstätigkeit und Schulbauausgaben folgendes Bild ergibt:

  • Nordrhein-Westfalen: besonders kritisch; langfristig schwache kommunale Investitionen; bei Schulbauausgaben lag NRW deutlich unter dem Durchschnitt.
  • Saarland: kritisch; strukturell schwache kommunale Finanzkraft und langfristig geringe öffentliche Investitionen.
  • Rheinland-Pfalz: eher angespannt; Investitionen lagen in mehreren Vergleichen unter stärkeren Ländern; große Unterschiede zwischen Kommunen.
  • Bremen: angespannt; Hoher Investitionsbedarf bei begrenzter Finanzkraft.
  • Berlin: angespannt, aber hohe Investitionen; Großer Sanierungs- und Erweiterungsbedarf durch Wachstum; hohe laufende Ausgaben bedeuten nicht automatisch gute Gebäude.
  • Ostdeutsche Flächenländer: sehr unterschiedlich; teilweise modernere Bestände durch frühere Sanierungsprogramme, aber regionale Probleme.
  • Bayern: vergleichsweise günstig; seit Jahren überdurchschnittliche Investitionstätigkeit.
  • Sachsen: vergleichsweise günstig; ebenfalls langfristig hohe öffentliche Investitionen und vielerorts modernisierte Infrastruktur.
  • Baden-Württemberg: eher gut, lokal allerdings sehr unterschiedlich; relativ hohe Investitionstätigkeit, aber erhebliche Unterschiede zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen.

Das ist nur eine vereinfachte Übersicht, denn differenzierte Statistiken für das gesamte Bundesgebiet gibt es nicht. Deutlich wird jedoch, wie in anderen Bereichen auch, ein Süd-Nord-Gefälle, außerdem ein Ost-West-Gefälle. Ersteres ist durch die höhere Wirtschafts- und Finanzkraft der südlichen Bundesländer, Letzteres durch die Sanierungsprogramme nach der deutschen Wiedervereinigung von 1990 zu erklären.

Besonders ins Hintertreffen geraten ist das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bei einer Analyse der kommunalen Schulbauausgaben lagen die NRW-Kommunen 2021 mit rund 340 Euro je Einwohner im schulpflichtigen Alter weit hinter dem Bundesdurchschnitt von 671 Euro. Bayern und Sachsen-Anhalt lagen dagegen jeweils bei über 1.000 Euro.

Interessant ist der Blick auf Baden-Württemberg, das zu den Ländern mit relativ hoher öffentlicher Investitionstätigkeit gehört. Die Lage dort ist besser als in vielen finanzschwächeren Ländern, aber keineswegs unproblematisch. Denn der Zustand einer konkreten Schule hängt sehr stark von der jeweiligen Kommune ab – eine Schule in einer finanzstarken Stadt kann hervorragend modernisiert sein, während andere Kommunen in strukturschwachen Regionen einen erheblichen Sanierungsstau haben.

Wichtig im Rahmen der Schulstatistiken ist noch folgender Hinweis: Die Gesamtausgaben pro Schüler, die in den Bundesländern erfasst werden, enthalten vor allem auch Lehrergehälter, Verwaltung und laufende Kosten. So lagen die Ausgaben 2024 beispielsweise in Berlin bei 13.700 Euro und in Bayern bei 11.900 Euro pro Schüler – daraus lässt sich aber nicht direkt der bauliche Zustand der Schulen ableiten.

Was sind die Gründe?

Für den Bau und Unterhalt der Schulen, also auch deren Sanierung, sind in aller Regel die Kommunen zuständig, wohingegen das Personal, also hauptsächlich die Lehrkräfte, vom Land bezahlt werden.

Am Thema Schulsanierung – aber nicht nur dort – wird besonders deutlich, welche Defizite in der kommunalen Finanzwirtschaft über Jahrzehnte herrschten und bedauerlicherweise immer noch herrschen.

Nachvollziehbar werden die Defizite, wenn man die bisherige Methode der kommunalen Finanzwirtschaft, die sogenannte Kameralistik, in den Blick nimmt. Denn klassischerweise wurden in den kameral aufgestellten Haushalten Ausgaben dargestellt. Erst durch die Einführung des „Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens“ (NKHR) vor einigen Jahren erfolgte eine Änderung in Richtung einer Darstellung der Finanzen, wie es im kaufmännischen Bereich üblich ist, nämlich durch Darstellung der Kosten.

Der Unterschied zwischen Ausgaben und Kosten ist vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht geläufig, da im allgemeinen Sprachgebrauch zwischen den beiden Begriffen kein Unterschied zu bestehen scheint. Kurz gesagt: Ausgaben werden haushalterisch in dem Jahr dargestellt, in dem sie anfallen. Kosten hingegen werden buchungstechnisch anders erfasst: Je nach Anschaffungsart werden die Kosten als Abschreibungen über mehrere Jahre erfasst. Bei einem Transporter zum Beispiel können das zehn Jahre sein, bei einem Gebäude je nach Bautyp zwischen 20 und 80 Jahren.

Zur Ehrenrettung der Kameralistik muss aber gesagt werden, dass man die Kosten, auch „Werteverzehr“ genannt, in ihrem Rahmen auch hätte darstellen können. Man hat es aber vielfach nicht gemacht bzw. wenn, dann das Zahlenwerk nicht zur Grundlage kommunalpolitischer Entscheidungen herangezogen. Mit dem NKHR sind die Kommunen nun gezwungen, die Kosten darzustellen und den Wertverzehr pro Abschreibungsjahr in die Wirtschaftspläne einzupreisen. Der Vorteil der kaufmännischen Methode ist daher, dass der Aufwand für ein Gebäude über die Jahre der Nutzung hin sichtbar und im Bewusstsein bleibt.

Bei der kameralen Methode hingegen besteht die Neigung, dass der Aufwand, nachdem die Ausgabe getätigt wurde, in Vergessenheit gerät oder, etwas bösartiger gesagt, verdrängt wird. Die Folge davon war, dass die Kommunen bezüglich ihres Bestandes an Gebäuden keine expliziten Rücklagen bildeten.

Besonders in den Jahren des Wirtschaftsaufschwungs nach dem Krieg bis weit in die 1980er Jahre hinein wurde sehr viel gebaut. Vieles war durch den Krieg zerstört worden, außerdem wuchs die Bevölkerung, und es wuchsen auch die Ansprüche. Nahezu alle Gebäude, neben Schulen auch Kindergärten, Sport- und Stadthallen, Gemeindezentren, Frei- und Hallenbäder, Krankenhäuser usw. stammen aus dieser Zeit und kommen nun fast gleichzeitig in eine Phase, die eine Sanierung oder einen Neubau nötig macht.

Die kommunale Politik hat sich diesem Problem lange Zeit nicht oder nicht im ausreichenden Maße gestellt. Rücklagen für Sanierung oder Neubau wurden nur in den seltensten Fällen gebildet. Man vertraute auf einen ewigen Wirtschaftsaufschwung und hoffte, dass die jährlichen Einnahmen aus Steuern und Abgaben schon irgendwie reichen werden, alle bestehenden kommunalen Aufgaben zu erfüllen. Außerdem wuchs in vielen Städten und Gemeinden die Liste dessen, was man nach dem Motto „nice to have“ auch noch gerne hätte. Der Phantasie der Stadträtinnen und -räte waren keine Grenzen gesetzt. Gleichzeitig übertrug der Gesetzgeber ständig neue, kostspielige Pflichtaufgaben an die Kommunen.

Aktuell verschärft wird die Situation durch die politische Großwetterlage. Dass die Gen Z die hohen Ausgaben für Rüstung beklagen, trifft einen der Punkte. Hinzu kommt die Renaissance einer von atomar gerüsteten Großmächten betriebenen imperialistischen Politik, die den bisherigen geordneten Welthandel disrupiert und einer Industrie- und Handelsnation wie Deutschland wirtschaftlich schwere Zeiten beschert. Denn die Folge davon sind schrumpfende Steuereinnahmen, insbesondere die von den Kommunen erhobene Gewerbesteuer.

Die finanziellen Spielräume der Kommunen werden daher, nach allem, was absehbar ist, sich in den nächsten Jahren nicht entspannen, sondern eher weiter verschärfen. Keine guten Aussichten für die Gen Z und ihre Nachfolgerinnen.

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Quellen:

KfW-Kommunalpanel 2025; https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf

Kai Eicker-Wolf und Christian Raffer, Schulinfrastruktur in Deutschland, in: “Die deutsche Schule” 4/2025

Katja Riezler, Hohe Nachhol- und Zusatzbedarfe – Von Investitionslücken, regionalen Unterschieden und statistischen Tücken, in: „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (28.02.2025)

Statistisches Bundesamt (12. März 2026): Statistischer Bericht – Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler 2024

Abbildung: Altstädter Schulgebäude / Turnhallengebäude, PantheraLeo1359531, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons

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