Der (un)gerechte Krieg
Eine Betrachtung des aktuellen Iran-Krieges aus der Perspektive der augustinischen Prinzipien des gerechten Krieges.
Jeden Tag überrascht uns die NZZ mit verwirrenden Aussagen. Am Mittwoch, 11. März steht gleich auf der Front ein Satz des US-Korrespondenten Andreas Scheiner, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Trump wird dabei als Kriegsherr zum moralischen Tugendbold. «In der Analyse seines Handelns sollte man dem gegenwärtigen Präsidenten aber auch grundsätzliche moralische Imperative nicht unterschlagen.» Nun hat Scheiner, so steht es wenigstens in der Kurz-Bio der NZZ, Philosophie studiert und sollte doch zumindest im Groben im Bilde der augustinischen Prinzipien für einen gerechten Krieg sein.
Jus ad Bellum: Das Recht zum Krieg
Das Jus ad Bellum (Das Recht zum Krieg) steht einem zu, wenn es um Selbstverteidigung geht. Trump sagte denn auch, dass die immer größeren Reichweiten iranischer Raketen die USA treffen könnten; eine Behauptung, die selbst aus Geheimdienst- und Militärkreisen der USA verneint wird.
Einen Krieg führen darf, wer die legitime Autorität besitzt. Völkerrechtlich ist diese heute bei der UNO angesiedelt, die aber blockiert ist. Deshalb lassen wir Trumps einsame Entscheidung einmal für gerechtfertigt stehen, vor allem, wenn sie seinen bei Kriegsbeginn gemachten Aussagen folgt: dem Schutz iranischer ZivilistInnen. Nur wurde dieses moralisch zu rechtfertigende Ziel in der Kakophonie von Aussagen möglicher Kriegsziele von Trump pulverisiert. Der Regime-Change eines Unterdrückerstaates wäre das beste Argument eines von moralischen Imperativen bestimmten Trump gewesen. Wenn aber der Mann von ethischen Überlegungen getrieben wäre, hätte er Mitte Januar, als Tausende von couragierten DemonstrantInnen von den Revolutionsgarden abgeschlachtet wurden, seinen Worten – «Hilfe ist auf dem Weg» – Taten folgen lassen.
Jus in Bello (Das Recht im Krieg)
Was die ZivilistInnen anbelangt, kommt auch das Jus in Bello (Das Recht im Krieg) von Augustinus ins Spiel, und da geht es um die Angemessenheit der Mittel. Leider hat der Angriff auf das Schulgebäude einer Mädchenschule gezeigt, dass das Gebot, unverhältnismässig Gewalt zu vermeiden, missachtet wurde. Die Bombardements, die nun immer mehr gegen zivile Infrastruktur des Irans und damit gegen die ZivilistInnen gerichtet sind, entsprechen ebenfalls nicht der Forderung nach einem adäquaten Einsatz der Mittel. Kommt hinzu: Die Ausweitung des Krieges war von vornherein vorhersehbar und löst nun einen Flächenbrand in der ganzen Region aus. Der Iran-Krieg hat auch weitreichende Implikationen auf einen anderen Kriegsschauplatz, wo eindeutig ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg stattfindet – in der Ukraine. Mit dem Steigen des Ölpreises wird der russische Aggressor gestärkt, und mit den Intensivbombardements der USA und Israels fehlen nun in den Munitionsdepots der Ukraine Luftabwehrraketen wie Granaten. Dass in dieser Kriegszeit Trump ein freundliches Gespräch mit Putin als Verantwortlichen des Angriffskriegs in dieser Woche führt, zeigt eindeutig: Es sind keine Anzeichen eines Präsidenten zu erkennen, der von einem moralischen Imperativ geleitet ist.
Conclusio: Dieser Krieg genügt nicht den augustinischen Prinzipien und die von Scheiner insinuierten moralischen Imperative existieren nicht.
Abbildung: AI